Vor einem Auszug sollte man mit dem Vermieter klären, welche Arbeiten in der alten Wohnung noch zu leisten sind. Hilfreich ist dazu eine gemeinsame Wohnungsbesichtigung mit einem klärendem Gespräch darüber, wer welche Arbeiten übernimmt.
Sind die Kartons schließlich gepackt und ist der Möbelwagen bestellt, so warten schon die nächsten Aufgaben:
Habe ich an den Telefon- und Internetanschluss gedacht?
Habe ich einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt?
Der neue Vermieter händigt Ihnen eine Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt aus. Mit dieser Bescheinigung sind Sie dazu verpflichtet, ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen umzumelden. Dazu benötigen Sie auch einen gültigen Personalausweis.
Für die neue Wohnung müssen Sie auch schnell einen Stromanbieter suchen und sich dort mit der neuen Stromzählernummer anmelden. Im Übergabeprotokoll der neuen Wohnungen finden Sie die Zählernummer.
Nach der Ummeldung möchten von Ihnen z. B. auch Krankenkasse, Banken, Versicherungen, GEZ und Vereine über die neue Adresse informiert werden.